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Altersvorsorge
Die Altersvorsorge
umfasst alle Massnahmen, die getroffen
werden, damit man nach Beendigung seiner
Berufstätigkeit im Alter seinen
Lebensunterhalt bestreiten kann, im
Idealfall ohne Einschränkungen des
bestehenden Lebensstandards. Für die
Altersvorsorge dienen erworbenen
Anwartschaften und angespartes Vermögen.
Man spricht bei der Altersvorsorge oft
von den 3 Säulen, die Basis für die
Altersvorsorge sind: gesetzliche Rente,
betriebliche Rente und die private
Altersvorsorge.
Auf die gesetzliche Rentenversicherung
haben alle Arbeitnehmer und Beamte
Anspruch. Doch aufgrund der Entwicklung
der Alterspyramide in Deutschland, sind
in Zukunft vorraussichtlich abnehmende
Rentenbezüge zu erwarten.
Im Rahmen der betrieblichen
Altersovrsorge erteilt der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage
oder eine Unterstützung im Rahmen der
Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Hier
gibt es verschiedene Ausprägungen der
betrieblichen Rente, von der
Direktzusage, Pensionskasse,
Pensionsfonds, Unterstützungskasse bis
hin zu einer Direktversicherung.
Die private Altersvorsorge umfaßt alle
Maßnahmen, die jemand privat für sich
unternimmt, um Geld für das Rentenalter
zu sparen. Dies kann über klassische
Rentenversicherungen und
Kapital-Lebensversicherungen erfolgen
oder über die staatlich geförderte
Riester-Rente und Rürup-Rente. Des
weiteren kann in Aktien-Sparpläne und
Fonds-Sparpläne investiert werden, die
insbesondere über lange Zeit ein solides
Wachstum bieten können. Alternativ gilt
auch der Immobilienbesitz als
Altersvorsorge, da dadurch Mietkosten im
Alter gespart werden können. |
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