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Unfallversicherung
Die private
Unfallversicherung ist eine Ausprägung
der Invaliditätsversicherung.
Sie ist eine Absicherung für den
Versicherten von Unfällen aller Art. Der
Versicherungsschutz einer
Unfallversicherung gilt grundsätzlich
rund um die Uhr und weltweit
Je nach vertraglichem Abschluss kann eine
Unfallversicherung laufende Beträge oder
eine Einmalzahlung leisten. Es gibt auch
die Möglichkeit, dass die Versicherung
unterschiedlich hohe Auszahlungen
vorsieht, z.B. abhängig vom
Invaliditätsgrad. Klassischerweise
werden im Rahmen der Unfallversicherung,
der Unfalltodesfall, Krankenhaustagegeld,
Bergunskosten, Beihilfen bei Kurkosten,
kosmetische Operationen und Leistungen
bei Knochenbrüchen und schweren
Verletzungen berücksichtigt.
Der Versicherungsfall tritt immer dann
ein, wenn Ursache ein Unfall war, der
auch nicht durch alkoholischen Einfluss
herbeigeführt wurde. Je nach
Versicherungsvertrag werden aber auch
außergewöhnliche, erstmalige
Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs oder
ein Herzinfarkt, einem Unfall
gleichgestellt.
Verwandte Themen: Invalidität
für Kinder, Dread-Disease,
Berufsunfähigkeit,
Erwerbsunfähigkeit,
Dienstunfähigkeit |
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